Zu Beginn unserer Zusammenarbeit beraten wir Sie zuallererst über Ihre Rechte und Pflichten als Testamentsvollstrecker. Hier gibt es Einiges zu beachten, weswegen eine umfassende Aufklärung persönliche Haftungsrisiken verhindern kann.
Sodann folgt nach der Annahme des Amtes die Nachlasssicherung, was bedeutet, dass Sie eine genaue Auflistung aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Nachlasses erstellen und somit abgesicherte Entscheidungen über die Aufteilung treffen können.
In kooperativen Verhandlungsgesprächen mit dem oder den Erben versuchen wir, eine optimale Lösung zur interessengerechten Aufteilung zu finden.
Dadurch bleibt dem Testamentsvollstrecker in den meisten Fällen eine streitige Auseinandersetzung und somit auch viel Zeit und Energie erspart.
Bis es zu endgültigen Verteilung des Nachlasses an die Erben kommt, können wir Sie bei der Verwaltung des Erbes beraten und so vor Komplikationen mit den Erben schützen.